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Bei den letzten Pommerntagen 2010 bat mich eine Gottesdienstbesucherin, doch einmal über die sich wandelnden Formen des Abendmahls zu berichten. Beginnen wir mit der Darstellung von Hellmuth Heyden in der Kirchengeschichte Pommern von 1957:
Im Gottesdienst saßen Männer und Frauen getrennt, möglichst so, daß beide den Pfarrer, aber nicht sich sehen konnten. Natürlich standen sie dann auch getrennt am Tisch des Herrn. Während der Kommunion sang man Lieder. Die Kommunikanten umschritten nach Empfang des Abendmahles den freistehenden Altar. Das Erheben der Hostie war verboten, um jeden Anklang an den katholischen Ritus zu vermeiden. Kirchenordnungen und Agenden unterstrichen dies besonders. Die pommersche Synode von 1541 setzte ausdrücklich die vorherige Beichte als Bedingung zum Abendmahlsempfang fest. Meist fand die Beichte am Abend vorher in Form der Einzelbeichte und als Katechismusverhör statt. Als Beichtspiegel diente die Auslegung der Gebote in der Agende von 1542. Die offenbaren Sünder und Lästerer des göttlichen Wortes schloss man vom Abendmahl aus.
Im Jahre 1551 verfügte die Greifswalder Synode: „Desgleichen sollen auch die, so in öffentlichen lästerlichen Leben gewest, als geschwächte Jungfrauen, lose Weiber, auch Männer, so unehrlich hausgehalten haben, nicht zum Sacrament zugelassen werden, sie seyn dann zuvor absolviret.“ Damit wurde nur unterstrichen, was die Kirchenordnung von 1535 verlangte, nämlich, dass die, welche in offenbaren Sünden lebten, zum Abendmahl nicht zugelassen und auch nicht für Christen zu halten seien, „bet so lange, dat se sik öpentlich beteren.“ Im Zusammenhang mit diesem Verfahren steht die öffentliche Kirchenbuße. Die fürstlichen Höfe und die Landstände sträubten sich dagegen, dass der bisherige Brauch, öffentlich vor dem Altar Buße zu tun, in der neuen Kirchenordnung von 1563 als Recht bestätigt wurde. Ausdrücklich wird in der Agende von 1568 betont, daß die Kirchenbuße kein Werk des Zorns, sondern des Trostes sei und darum des Evangeliums.
Im 18. Jahrhundert gehen verschiedene Erweckungsbewegungen durch die hinterpommerschen Gemeinden. Exemplarisch wollen wir die aus Zezenow im Kreis Stolp vorstellen (vgl. Heimatkirche August 2010): Pastor Alexander von Derschau blätterte auf der Suche nach der arischen Großmutter intensiv durch seine Kirchenbücher. Von 1728-40 hatte Pastor Georg Beyer in Zezenow gewirkt, nach langen Schwierigkeiten gelang es ihm, viele Menschen zum rechten Glauben zu erwecken. Bis der nächste pietistische Pastor namens Mampe von 1757-71 nach Zezenow kam, waren viele wieder abgefallen oder führten sich wie Pharisäer auf. In den damaligen Abendmahlsregistern stand hinter vielen Namen der Zusatz „Tot“, das bezog sich auf den Zustand ihrer Herzen wie auch „Will aus Gnaden selig werden“ oder „Hat eine buchstäbliche, aber keine lebendige Erkenntnis“. Er schließt seinen Bericht: „Was mag der Herr dort oben bei uns ins Abendmahls- und Sterberegister schreiben?“ Und ich frage mich, wer solch ein Offenlegen des Herzens heute noch dem Geistlichen gewähren würde und dazu derartige Bemerkungen im Kirchenbuch?
Meine ersten Abendmahlsfeiern feierte ich 1982 in Hinterpommern mit Pastor Mrowiec, teils im Gottesdienst, teils am Krankenbett, teils selber teilnehmend, teils nur als Gast. Ein paar Besonderheiten fielen mir auf: In Groß Garde/Stolp gingen die Frauen nüchtern zum Abendmahl und fasteteten bis zum Gottesdienst um 14 Uhr. In Groß Volz/Rummelsburg gingen die Abendmahlsteilnehmer hinter den Altar zurück und deponierten dort ihr Opfer; in Belgard meldeten sie sich bei der Gemeindeältesten an und zahlten ihre Gebühr von einem Zloty. Damals knieten eigentlich noch alle Abendmahlsteilnehmer am Altar, selbst, wenn es ihnen schwer fiel. Inzwischen erlebt man öfter den großen Halbkreis um den Altar, so dass alle zugleich vor den Tisch des Herrn treten können. Eine Trennung von Männern und Frauen habe ich nicht mehr erlebt, es gab ja auch nur ganz vereinzelte Männer in der Gemeinde. In Köslin hat sich eine in Deutschland schon länger verbreitete Neuerung stillschweigend weitgehend durchgesetzt: Man steckt die Oblate nicht gleich in den Mund, sondern taucht bei der Austeilung des Weins in den Kelch.
Noch heute wird das Abendmahl in Hinterpommern nach der alten liturgischen Form von Bourtnianski gefeiert, wobei der Lobgesang der Gemeinde mit dem dreifachen großen Heilig eine zentrale Rolle spielt: „Heilig, heilig, heilig ist der Herr Zebaoth. Alle Lande sind seiner Ehre voll. Hosianna, Hosianna in der Höh. Gelobt sei, der da kommt im Namen des Herrn. Hosianna, Hosianna, Hosianna in der Höh!“ Abgedruckt ist es im Choralbuch, das 1932 zum evangelischen Gesangbuch für Pommern und Brandenburg (1931) herausgekommen war. Wir haben es auch noch Jahrzehnte bei den Ostgottesdiensten in Hannover benutzt, bis Text und Melodie immer weniger Menschen bekannt waren: In den evangelischen Diasporagemeinden außerhalb der Grenzen von 1937 war es nie Teil der Liturgie gewesen; es gab zudem immer weniger Menschen, die noch in Pommern oder in Ostpreußen zum „Erwachsenen-Gottesdienst“ gegangen waren, darum wurde bei den Ostgottesdiensten seit Ende der neunziger Jahre die ortsübliche Agende benutzt.
In Pommern ging man zweimal im Jahr zum Abendmahl: Um Buss- und Bettag vor dem Advent und in der Passionszeit, besonders am Gründonnerstag. Das Abendmahl war noch nicht Teil der Einsegnungsfeier, die meistens am Palmsonntag gefeiert wurde. Die frisch Konfirmierten gingen dann gemeinsam mit der Gemeinde erstmals am Gründonnerstag zum Tisch des Herrn. 1945 wurden die Konfirmanden in manchen Orten schon Anfang März eingesegnet, so berichtet Norbert Schwuchow aus dem Kr. Bütow in seinen Erinnerungen, doch der Pastor ließ die Kinder noch nicht zum Abendmahl zu, „da sie nicht ausreichend vorbereitet seien.“ 1945 fiel Ostern auf den 1. April, in der Karwoche war ganz Hinterpommern bereits von den Russen besetzt. In der evangelischen Kirche in Polen dürfen nur bereits ordinierte Pastoren das Abendmahl austeilen; wenn eine Gemeinde von einem Vikar betreut wird, muss ein benachbarter Geistlicher zur Abendmahlsfeier kommen wie in der Passionszeit 1998 in Köslin. Nach dem Kriege haben allerdings die keineswegs ordinierten Laienlektoren wie Prediger Kurt Müller in Seeger/Köslin und Prediger Emil Dalewske im Kreis Schlawe das Abendmahl an die Gläubigen ausgeteilt. Die Formulare für kirchliche Handlungen bekamen sie entweder aus Berlin oder aus Greifswald.
Als die evangelische Kirche das mehrfache Abendmahl im Laufe des Jahres nicht nur in Deutschland einführte, empfanden die Gemeinden in der doppelten Diaspora in Hinterpommern das zunächst als den Versuch der Polonisierung oder gar der Katholisierung. Die 1917 geborenen Anna Konieczna aus Stolp berichtete kürzlich: „Zweimal im Jahr bitte ich den Herrn Pastor, mir das Abendmahl zu bringen, aber nicht öfter, das war früher auch nicht Brauch!“ Die meisten Gemeindeglieder haben sich jedoch an die neue Sitte gewöhnt und Besucher aus dem Westen nehmen zahlreich teil und gestehen oft: „Ich war schon Jahrzehnte nicht mehr beim Abendmahl, aber hier hatte ich einfach das Bedürfnis.“
Rita Scheller